Schule im Dichterviertel

Kampstraße 121
47166 Duisburg
0203-553015

Bürozeiten Sekretariat
Frau Bott:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
7.30 – 13.00 Uhr

 

 WICHTIG!!!

Liebe Eltern, bitte informieren Sie uns umgehend, falls sich Ihre Telefonnummer ändert.

 

 

Willkommen auf der Homepage der GGS im Dichterviertel.

Wir begrüßen euch/Sie ganz herzlich!

Unsere Werte

Our Visitor

0 0 3 5 3 9
Users Today : 0
Users Yesterday : 4
Users Last 7 days : 81
Users Last 30 days : 375
Users This Month : 85
Users This Year : 3420
Total Users : 3539
Views Today :
Views Yesterday : 6
Views Last 7 days : 249
Views Last 30 days : 1290
Views This Month : 276
Views This Year : 9666
Total views : 9930
Who's Online : 0
Your IP Address : 18.97.9.173
Server Time : 2024-12-09

Infos

Anmeldung

Zur Anmeldung bitte mitbringen:

  • Ihr Kind
  • Ausweis des Kindes
  • Impfausweis des Kindes
  • Anmeldebogen
  • eine Kopie der Sorgerechtsentscheidung (wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat)
Einschulung

Schulanfänger/innen:

Digitales Lernen

XXXXX

Unterrichtszeiten

1. Stunde                         8.00 Uhr – 8.45 Uhr
2. Stunde                         8.45 Uhr – 9.30 Uhr

Hofpause                         9.30 Uhr – 9.45 Uhr
Frühstückspause          9.45 Uhr – 10.00 Uhr

3. Stunde                          10.00 Uhr – 10.45 Uhr
4. Stunde                          10.45 Uhr – 11.30 Uhr

Hofpause                         11.30 Uhr – 11.45 Uhr

5. Stunde                         11.45 Uhr – 12.30 Uhr
6. Stunde                         12.30 Uhr – 13.15 Uhr
7. Stunde                         13.15 Uhr – 14.00 Uhr
8. Stunde                         14.00 Uhr – 14.45 Uhr
9. Stunde                         14.45 Uhr – 15.30 Uhr
10. Stunde                       15.30 Uhr – 16.15 Uhr
11. Stunde                        16.15 Uhr – 17.00 Uhr

Unterrichtsfächer
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Sachunterricht
  • Englisch
  • Sport/Schwimmen
  • Musik
  • Kunst
  • Religion
  • HSU Türkisch
  • HSU Arabisch
  • DaZ (Deutsch als Zweitsprache)
Übergang weiterführende Schule

Wenn Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule beendet hat, wechselt es zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule. Auch der Wechsel von einer Förderschule in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist grundsätzlich möglich. In Nordrhein-Westfalen gibt es neben der Förderschule fünf Schulformen der Sekundarstufe I:

  • ƒ die Hauptschule
  • ƒ die Realschule
  • ƒ das Gymnasium
  • ƒ die Gesamtschule
  • ƒ die Sekundarschule.

An vielen allgemeinen Schulen werden auch Kinder aufgenommen, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen. Angebote des Gemeinsamen Lernens können grundsätzlich an allen allgemeinen Schulen und in allen Schulstufen eingerichtet werden. . Die Einrichtung dieser Angebote erfolgt in enger Abstimmung der Schulaufsicht mit dem Schulträger. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an einer Förderschule lernen – während ihrer gesamten Schullaufbahn oder für eine begrenzte Zeit.

Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis  der Klasse 4 Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I. Wollen Sie Ihr Kind an einer Schule einer Schulform anmelden, für die es keine Schulformempfehlung erhalten hat, nehmen Sie während des Anmeldeverfahrens an einem Beratungsgespräch der weiterführenden Schule teil. Haben Schulen mehr Anmeldungen als Plätze zur Verfügung, wird versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise gerecht zu werden. Für Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten ähnliche Regelungen. Hier ist das Schulamt ein wichtiger Ansprechpartner. Bei der Entscheidung für eine Schule sollten Eltern auch die Ziele und Schwerpunkte der Schule berücksichtigen.

 

SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT

Hier informieren wir über öffentliche Schulen und Ersatzschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft, deren Bildungs- und Erziehungsziele im Wesentlichen denen der öffentlichen Schulen entsprechen. Daneben gibt es Schulen in freier Trägerschaft, die besondere pädagogische Reformgedanken verwirklichen, wie zum Beispiel die Waldorfschulen.

 

Unter folgendem Link finden Sie eine Broschüre mit weiteren Informationen.

Diese Broschüre ist in mehreren Übersetzungen zu finden.

 

https://www.schulministerium.nrw/flyer-das-schulsystem-nordrhein-westfalen-einfach-und-schnell-erklaert