Schule im Dichterviertel
Kampstraße 121
47166 Duisburg
0203-553015
Bürozeiten Sekretariat
Frau Bott:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
7.30 – 13.00 Uhr
WICHTIG!!!
Liebe Eltern, bitte informieren Sie uns umgehend, falls sich Ihre Telefonnummer ändert.
Willkommen auf der Homepage der GGS im Dichterviertel.
Wir begrüßen euch/Sie ganz herzlich!
Kalender
Our Visitor
Infos
Anmeldung
Zur Anmeldung bitte mitbringen:
- Ihr Kind
- Ausweis des Kindes
- Impfausweis des Kindes
- Anmeldebogen
- eine Kopie der Sorgerechtsentscheidung (wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat)
Einschulung
Schulanfänger/innen:
Digitales Lernen
XXXXX
Unterrichtszeiten
1. Stunde 8.00 Uhr – 8.45 Uhr
2. Stunde 8.45 Uhr – 9.30 Uhr
Hofpause 9.30 Uhr – 9.45 Uhr
Frühstückspause 9.45 Uhr – 10.00 Uhr
3. Stunde 10.00 Uhr – 10.45 Uhr
4. Stunde 10.45 Uhr – 11.30 Uhr
Hofpause 11.30 Uhr – 11.45 Uhr
5. Stunde 11.45 Uhr – 12.30 Uhr
6. Stunde 12.30 Uhr – 13.15 Uhr
7. Stunde 13.15 Uhr – 14.00 Uhr
8. Stunde 14.00 Uhr – 14.45 Uhr
9. Stunde 14.45 Uhr – 15.30 Uhr
10. Stunde 15.30 Uhr – 16.15 Uhr
11. Stunde 16.15 Uhr – 17.00 Uhr
Unterrichtsfächer
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
- Englisch
- Sport/Schwimmen
- Musik
- Kunst
- Religion
- HSU Türkisch
- HSU Arabisch
- DaZ (Deutsch als Zweitsprache)
Übergang weiterführende Schule
Wenn Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule beendet hat, wechselt es zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule. Auch der Wechsel von einer Förderschule in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist grundsätzlich möglich. In Nordrhein-Westfalen gibt es neben der Förderschule fünf Schulformen der Sekundarstufe I:
- die Hauptschule
- die Realschule
- das Gymnasium
- die Gesamtschule
- die Sekundarschule.
An vielen allgemeinen Schulen werden auch Kinder aufgenommen, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen. Angebote des Gemeinsamen Lernens können grundsätzlich an allen allgemeinen Schulen und in allen Schulstufen eingerichtet werden. . Die Einrichtung dieser Angebote erfolgt in enger Abstimmung der Schulaufsicht mit dem Schulträger. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an einer Förderschule lernen – während ihrer gesamten Schullaufbahn oder für eine begrenzte Zeit.
Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I. Wollen Sie Ihr Kind an einer Schule einer Schulform anmelden, für die es keine Schulformempfehlung erhalten hat, nehmen Sie während des Anmeldeverfahrens an einem Beratungsgespräch der weiterführenden Schule teil. Haben Schulen mehr Anmeldungen als Plätze zur Verfügung, wird versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise gerecht zu werden. Für Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten ähnliche Regelungen. Hier ist das Schulamt ein wichtiger Ansprechpartner. Bei der Entscheidung für eine Schule sollten Eltern auch die Ziele und Schwerpunkte der Schule berücksichtigen.
SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT
Hier informieren wir über öffentliche Schulen und Ersatzschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft, deren Bildungs- und Erziehungsziele im Wesentlichen denen der öffentlichen Schulen entsprechen. Daneben gibt es Schulen in freier Trägerschaft, die besondere pädagogische Reformgedanken verwirklichen, wie zum Beispiel die Waldorfschulen.
Unter folgendem Link finden Sie eine Broschüre mit weiteren Informationen.
Diese Broschüre ist in mehreren Übersetzungen zu finden.